Motivationsplakate für die schriftlichen Abiturprüfungen
In Zusammenarbeit mit der Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen hat sich der Brauch entwickelt, zur moralischen Unterstützung der Prüflinge entsprechend gestaltete Motivationsplakate vor dem Schulgebäude anzubringen.
Bitte beachten Sie dazu folgende Rahmenbedingungen:
- Die inhaltliche Gestaltung muss mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule sowie unseren allgemeinen Werten in Einklang stehen.
- Durch die Anbringung der Plakate auf dem Schulgelände darf es nicht zu Sachbeschädigungen kommen.
- Das Plakatieren von Gebäudefassaden und Fensterflächen ist grundsätzlich verboten.
- Von der Plakatierung darf kein Gefahrenpotenzial ausgeben (z.B. Schnüre zur Befestigung in Halshöhe, Gefahr durch herabfallende Teile…). Fluchtwege dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Die Größe der Plakate soll DIN-A 1 nicht überschreiten (ca. 0,5 qm). Wesentlich größere Plakate werden entfernt.
- Die Anbringung erfolgt an den ab dem 22.04.2025 bereitgestellten Bauzäunen und Leinen.
Zeitfenster:
- Die Plakate dürfen angebracht werden ab Dienstag, d. 22.04.2025, 14 Uhr.
- Bitte sorgen Sie für die rückstandslose Entfernung bis zum Freitag, d. 16.05.2025. Danach werden die Plakate von den Schulhausverwaltern beseitigt.